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 Unsere Tätigkeiten

03. Opferrechte

Die Begleitung von Opfern durch den Rechtsanwalt

Das Opfer nimmt im Strafprozess eine besondere Stellung ein. Es ist Nebenkläger und kann als solcher eine Entschädigung für den Schaden verlangen, den es durch die verfolgte(n) Straftat(en) erlitten hat. 

Von einfachen moralischen und/oder materiellen Schäden kann die Entschädigung des Opfers auch ein viel komplexeres Gutachten voraussetzen, wenn es um die Wiedergutmachung seiner körperlichen Schäden geht (erlittenes Leid, dauerhafte Behinderung, ästhetischer Schaden, beruflicher Schaden, usw.).

Die Kanzlei begleitet seit Jahren Opfer in diesem Prozess: Opfer von gemeinrechtlichen Straftaten (Gewalt, häusliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Belästigung, Verkehrsunfälle, vorsätzliche oder fahrlässige Tötung usw.), aber auch Opfer von Terroranschlägen (Anschläge in Paris, Anschläge in Straßburg, Anschläge in Nizza usw.).

Tätigkeitsbereich

Die Kanzlei verfügt über große Erfahrung in der Begleitung von Opfern.

Sie begleitet sie bei der Abfassung ihrer Anzeige (mit oder ohne Nebenklage), im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und selbstverständlich vor allen Gerichtshöfen (Polizeigericht, Strafgericht oder Schwurgericht).

Die Kanzlei unterstützt schließlich alle Opfer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor den Versicherungsgesellschaften, den verschiedenen Garantiefonds (Terrorismusopfer, Verkehrsunfälle usw.), dem S.A.R.V.I. (Service d'Aide au Recouvrement des Victimes d'Infractions) und vor der C.I.V.I. (Commission d'indemnisation des victimes d'infraction). 

Die Anwälte der Kanzlei sind in ganz Frankreich tätig, insbesondere in der Region Grand-Est in den Gerichtsbezirken Straßburg, Colmar, Mulhouse, Metz und Nancy.

Die Kanzlei tritt vor dem Sondergericht Cour d'Assises Spéciale in Paris auf, wenn es um Terroranschläge wie in Paris, Straßburg und Nizza geht.

Zehn Jahre praktische Erfahrung

Die Höhe des Honorars hängt von der Komplexität des Falles und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand ab. 

Der Berufsstand erlaubt Pauschalhonorare, Stundenhonorare und eventuell ein zusätzliches Erfolgshonorar. 

Die Kanzlei nimmt auch Fälle im Rahmen der Prozesskostenhilfe an.

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